Normnachweis von Schweißnähten nach australischen Normen

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Kehlnähte werden nach AS 4100 – Kapitel 9.6 überprüft. Die Tragfähigkeit von Stumpfnähten mit vollständiger Durchschweißung (CJP) wird als gleich dem Grundwerkstoff angenommen und nicht nachgewiesen.

Es ist möglich, Stumpfnähte oder Kehlnähte sowie durchgehende Nähte über die gesamte Kantenlänge, Teilnähte oder Unterbrochene Nähte festzulegen. Stumpfnähte werden als gleich tragfähig wie das geschweißte Bauteil angenommen und nicht nachgewiesen. Bei Kehlnähten wird das Schweißnahtelement zwischen Interpolationsverbindungen eingefügt, die Platten miteinander verbinden. Das Schweißnahtelement besitzt ein definiertes elastisch-plastisches Materialdiagramm zur Umverteilung der Spannung über die Schweißnahtlänge, sodass lange Nähte, Nähte mit mehreren Orientierungen oder Schweißungen an unausgesteiften Flanschen eine ähnliche Tragfähigkeit wie bei der Handrechnung aufweisen. Das am stärksten beanspruchte Schweißnahtelement ist maßgebend für den Schweißnahtnachweis.

Eine Kehlnaht, die einer Bemessungskraft je Längeneinheit der Schweißnaht, vw*, unterliegt, wird nach Cl. 9.6.3.10 bemessen und muss folgende Bedingung erfüllen:

\[ v_w^* \le ϕ v_w \]

wobei:

  • ϕ = 0,8 – Kapazitätsfaktor (Kapitel 3.4), in den Normeinstellungen editierbar
  • vw = 0,6 fuw tt – Nenntragfähigkeit einer Kehlnaht je Längeneinheit
  • fuw – Nennzugfestigkeit des Schweißgutes (Tabelle 9.6.3.10 (A))
  • tt – Bemessungsnahtdicke

Der Abminderungsfaktor kr wird gleich 1 angenommen (Schweißnaht kürzer als 1,7 m).

Die Schweißnahtdiagramme zeigen die Spannung gemäß folgender Formel:

\[ \sigma = \sqrt{ \sigma_{\perp}^2 + \tau_{\perp}^2 + \tau_{\parallel}^2 } \]

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